Die Ermittlung eines Honorars können mehrere Faktoren beeinflussen:
Bei schriftlichen Übersetzungen kommt vieles auf die Komplexität eines Textes an, Layout, Stil, Fachrichtung usw. an. Als Bemessungsgrundlage dient hier eine so genannte Normzeile, die aus 55 + 5 Anschlägen besteht.
Bei der Übersetzung von Urkunden und Diplomen wird eine Pauschalsumme bestimmt, die auch eine Beglaubigungsgebühr einschließt.
Beim Dolmetschen ist die Art und Weise des Sprachübertragens wichtig. Einfaches sprachliches Begleiten unterscheidet sich vom anspruchsvollen Verhandlungsdolmetschen. Manche Aufträge benötigen zusätzlich eine aufwendige Vorbereitung (Informationsrecherche u.ä.). Oft kommen auch Fahrtzeiten zum Einsatzort und Verpflegung hinzu - deswegen ist bei größeren Aufträgen eine pauschale Berechnung am einfachsten.
Bei kürzeren Aufträgen ist eine stundenweise Abrechnung empfehlenswert.
Das JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) bestimmt das Honorar für Gerichtsdolmetschen sowie Übersetzungen für gerichtliche Zwecke und kann auch als Bemessungsgrundlage genommen werden.
Die Daten in der Tabelle* sind Richtlinien für die Honorarermittlung. Bitte kontaktieren Sie mich für ein persönliches Angbot direkt.
1 Normzeile (55 + 5 Anschläge) | 1 Stunde | pauschal für den ganzen Auftrag/ Text/Dokument | Abrechnung nach JVEG | |
Übersetzung | 1,20-2,00 Euro | X | ||
Korrektur | ab 30,00 Euro | X |
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Urkundenübersetzung incl. Beglaubigungsgebühr | | X | ||
Texting und Redaktion | X | |||
Dolmetschen | ab 50,00 Euro | X | ||
Verhandlungsdolmetschen | ab 75,00 Euro | X | ||
Gerichtsdolmetschen | X | |||
Organisation, Informationsrecherche, Telefonate etc. | X |